Wer in diesen Tagen Aktienfonds hält, hat genug Grund, sich über die eigene Depotentwicklung zu freuen. Denn die Börsen klettern von einem Hoch zum nächsten! Das schöne Plus im Depot sind zunächst sogenannte Buchgewinne, denn in dem Moment, wo verkauft wird, fallen meist Steuern an. Diese unweigerliche Steuerbelastung gilt es zu optimieren. Dafür gibt es ein paar Tipps, die jede Anlegerin und jeder Anleger ganz einfach für sich umsetzen kann.
Wenn Fondanteile mit Gewinn verkauft werden, fällt die sogenannte Abgeltungssteuer von 25% an. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Dies drückt natürlich auf die Rendite. Doch die gute Nachricht ist: Die Steuerbelastung lässt sich senken!
Der einfachste Tipp dafür ist, einen sogenannten Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank einzureichen. Alleinstehende erhalten einen jährlichen Freistellungsbetrag von 801 €, bei Verheirateten sind es sogar 1602 €. Steuerlich freigestellt werden hierbei Kapitalerträge bis zu diesen Summen, wenn beispielsweise Fondsanteile mit Gewinn verkauft werden oder die Fonds Ausschüttungen vornehmen.
Freistellungsaufträge effektiv einsetzen!
Da der Freistellungsbetrag jährlich gewährt wird, ist es auch wichtig, dass er ausgeschöpft wird. Gerade bei etwas kleineren Depots sind daher sogenannte ausschüttende Fonds von Vorteil. Diese schütten jährlich einen bestimmten Betrag an Kapitalertägen aus. Dieser kann dann durch den Freistellungsauftrag steuerfrei vereinnahmt werden. Nach der Ausschüttung sollten die Beträge reinvestiert werden. Diese Arbeit nehmen einem z.B. spezialisierte Fondsbanken wie die Fil Fondsbank (FFB) ab.
Wer für seine Kinder Geld anlegt oder nur eine geringe gesetzliche Rente bezieht, für den könnte es sogar Sinn machen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt zu beantragen. Diese bekommt jeder, der über seine Kapitalerträge hinaus keine oder keine nennenswerte steuerpflichtige Einnahmen hat.
Um die Steuerbelastung weiter zu optimieren, macht es auch oft Sinn, einen sogenannten Versicherungsmantel um das Depot zu spannen. Dies gelingt mit Netto-Fondspolicen, bei denen es keine Vermittlungsgebühren oder nur ganz geringe Verwaltungskosten gibt. Die Steuervorteile, die sich dadurch gegenüber einem „klassischen“ Depot ergeben, sind:
- Keine Abgeltungssteuer während der Ansparphase.
- Nach 12 Jahren Haltedauer und wenn das Endalter von mindestens 62 Jahren erreicht wird, muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden.
- Auch die Erben profitieren davon! Denn im Vererbungsfall fällt keine Abgeltungssteuer an.
Solche Netto-Fondspolicen werden ausschließlich in der Honorarberatung angeboten. Es kann sich je nach individueller Situation durchaus lohnen, bei einer Mandantin oder dem Mandanten eine Netto-Fondspolice beim Vermögensaufbau einzusetzen.
Wichtiger Hinweis:
Die in diesem Artikel enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Alle Angaben in dem Artikel stammen aus eigenen Erfahrungen und Quellen, die ich für vertrauenswürdig halte. Eine Garantie für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Wertentwicklungen in der Vergangenheit stellen keine Garantie für die künftige Wertentwicklung eines Finanzinstruments dar.