Pflege als Anlageklasse nutzen

Pflege als Anlageklasse nutzen. Bei einer soliden Vermögensaufbaustrategie und Ruhestandsplanung geht es auch darum, das Vermögen gegen beträchtliche Risiken abzusichern. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist es, ein Pflegefall zu werden. Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird, beträgt laut Barmer GEK Pflegereport von 2015 die durchschnittliche Pflegedauer 6 bis 8 Jahre. Die monatlichen Kosten, die für die Pflege entstehen, steigen im Durchschnitt immer weiter an. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt dabei nur einen Teil der Kosten ab. Das Bundesministerium für Gesundheit (2017) ermittelte einen durchschnittlichen monatlichen Eigenanteil von 1691 € bei stationärer Pflege. Bei einer 24-Stunden ambulanten Pflege können die Kosten leicht noch um einiges darüber liegen.

Für diese Kosten muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Die Rechtslage ist so, dass zunächst das Einkommen, also i.d.R. die Rente oder Pension, für die Kosten aufkommen muss. Falls dies nicht ausreicht wird das Vermögen inklusive eigener Immobilie herangezogen. Ehegatten und Kinder können ebenfalls in die Pflicht genommen werden.

Bei einer etwa 8 Jahre andauernden Pflege kann im schlechtesten Fall durchaus mit einem Vermögensschaden von über 200.000 € gerechnet werden.

Aus meiner Beratungserfahrung weiß ich, dass das Pflegerisiko oft unterschätzt und auf die lange Bank geschoben wird. Geld für diese Risikoabsicherung wird nur ungerne ausgegeben.

Mittlerweile gibt es in meiner Honorarberatung die Möglichkeit, das Thema Pflege auch in die eigene Anlagestrategie sinnvoll und kostengünstig einzubeziehen.

Ein kleiner Teil des Vermögens wird dabei in ein Pflegekonto bei einem Versicherer ausgelagert. Damit ist auf der einen Seite ein sofortiger Schutz hergestellt und auf der anderen Seite wird das eingezahlte Kapital abzüglich des Risikoschutzes konservativ angelegt. Dies ist eine hoch attraktive Möglichkeit, um das Thema Pflege in einer sinnvollen Anlagestrategie zu integrieren. Es werden sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Sollte der Pflegefall eintreten, wird eine Pflegerente gezahlt. Kommt es jedoch nicht dazu, wird das eingezahlte Geld mit einer attraktiven Verzinsung an den Versicherten oder im Todesfall an die Erben ausgezahlt.

Es lohnt sich also auch mal über Pflege in der gemeinsamen Beratung zu sprechen.

 

Wichtiger Hinweis

Die in diesem Artikel enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Alle Angaben in dem Artikel stammen aus eigenen Erfahrungen und Quellen, die ich für vertrauenswürdig halte. Eine Garantie für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Wertentwicklungen in der Vergangenheit stellen keine Garantie für die künftige Wertentwicklung eines Finanzinstruments dar.